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Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die medizinisch sinnvoll sind, aber nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Diese Leistungen können im Rahmen eines Behandlungskonzeptes angeboten werden und werden dann speziell erörtert. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Form einer Privatrechnung. Wichtig ist, dass gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern kein Anspruch auf Erstattung, auch nicht auf teilweise Erstattung, besteht. |